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  • Höherer Zuschuss KfW Förderprogramme "Energieeffizient Sanieren"
    24.1.2020:  Seit heute ist das Förderprogramm der KfW für energetische Sanierung deutlich verbessert!
    •     Der Zuschuss für energetische Sanierungen, die gemäß KfW förderfähig umgesetzt werden, beträgt mindestens 20%.
    •     20% Zuschuss ab sofort auch für Einzelmaßnahmen! Bis 50.000€ Sanierungskosten pro Wohneinheit.
    •     ab 25% Zuschuss ab sofort für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Bis zu 120.000€ Sanierungskosten pro Wohneinheit.
    •     Die Zuschusshöhe ist jetzt identisch zwischen Kreditprogramm 151/152 und Zuschussprogramm 430
     
  • Die wichtigsten Voraussetzungen für den Zuschuss sind:
    •     Vor Beginn der Umsetzung muss der Antrag bei der KfW gestellt werden. Dazu benötigen Sie einen eingetragenen Energieberater.
    •     Die Sanierung muss den gegenüber der normalen Sanierung etwas höheren Anforderungen des Förderprogrammes genügen.
    •     Der Energieberater begleitet, prüft und dokumentiert die Umsetzung vor Ort gemäß KfW.
    •     Der Fachunternehmer stellt eine ordentliche Rechnung aus, bestätigt die Umsetzung auf der Fachunternehmererklärung (FUE, die wir gerne vorbereiten) und wird unbar bezahlt.
    •     Sie bestätigen die gezahlten Beträge dem Energieberater, und übergeben eine Kopie von Rechung und FUE.
  • Ihre wichtigsten Vorteile sind:
    • Ihr Energieberater prüft für Sie das Angebot des Fachunternehmers, damit von Anfang an alles richtig läuft.
    • Wir prüfen für Sie die physikalischen Zusammenhänge in ihrem Haus, und was bei der Sanierung noch weiteres beachtet werden muss, damit es in der Folge nicht zu Bauschäden kommen kann.
    • Wir führen die komplette Abwicklung bei der KfW für Sie durch, wenn Sie es möchten.
    • Sie erhalten mindestens 20% Zuschuss zu Ihren förderfähigen Sanierungskosten. (Beispiel Dach: Das komplett neue Dach wird gefördert, incl. Dachziegel, Regenrinnen, Fallrohren, und Dämmung etc.)
    • Die Kosten des Energieberaters werden ebenfalls zu mindestens 50% bezuschusst. (431)
     
    Die aktuellen Förderbedingungen und mehr Details finden Sie hier: Kredit 151/152, Zuschuss 430, Baubegleitung 431 

 

  • Den aktuellen Zinssatz der KfW Förderprogramme "Energieeffizient Sanieren"
    22.2.2018:  Nun wurden auch für das Programm 151/152 Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen bei einige Kreditlaufzeiten die Zinsen angehoben. Aktuell ist nur noch bei der Laufzeit von 10 Jahren, mit den ersten 2 Jahren Tilgungsfreiheit der Zinssatz von 0,75% verfügbar.

    Mehr Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/151 bzw. die aktuellen Zinssätze hier: KfW aktuelle Zinsen, dann die Programmnummer (z.B. 151 152 167) einzeln oder alle eingeben.

     

     

  • KfW hebt Zinssatz an. 
    September 2017:  Die KfW hat nun nach Ihrer Zinserhöhung im Juli auch im September für alle wohnwirtschaftlichen Förderprodukte die Zinsen angehoben. Ausgenommen sind nur die Programme "Energieeffizient Sanieren" Dort liegt (natürlich nur für das die Förderprodukte "Kredit") der Zinssatz weiter bei niedrigen 0,75%.

    Mehr Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/151 bzw. www.kfw.de/430 oder bei Ihrem Bankberater.

     

     

  • KfW konforme Baubegleitung wird mit 60-65% bezuschusst.

    Stand September 2017:  Zusätzlich zur Förderung der umgesetzten Einzelmaßnahme von 10-15% im Programm 430, wird die Baubegleitung mit insgesamt 60-65% bezuschusst. Wenn wir als begleitender Energieberater im Rahmen die Berechnung zum hydraulischen Abgleich übernehmen, so gilt dieser Zuschuss auch für diese Arbeiten. Sollte der Installateur die Berechnung übernehmen, so werden die Kosten mit nur 10-15% bezuschusst.

    Mehr Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/151 bzw. www.kfw.de/430 oder direkt bei Ihrem Energieberater

 

 

 

  • Bei gefördertem Heizungspaket (mit z.Zt. 15% Investitionszuschuss, Programm 430) erhalten Sie auch für alle  gleichzeitig durchgeführten Einzelmaßnahmen ebenfalls den höheren Zuschuss!

Stand Januar 2017:  Eine Rückfrage bei der KfW hat ergeben, dass bei Sanierung der Heiztechnik und Förderung dieser Maßnahme im Heizungspaket auch alle gleichzeitig durchgeführte  förderfähige Einzelmaßnahmen zu dem um 5% erhöhten Fördersatz bezuschusst werden.

Somit lohnt es sich in jedem Fall zu prüfen, ob man nicht Maßnahmen zeitgleich durchführen will, die sowieso in der nächsten Zeit anstehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/151 bzw. www.kfw.de/430 oder direkt bei Ihrem Energieberater!

 

 

  • Neues Heizungspaket im KfW Förderprogramm 151/152 und 430. Zuschuss um 5% höher als in der normalen KfW-Förderung

Ab 4/2016 gibt es eine Erweiterung der Förderung Einzelmaßnahme Heizung im Heizungspaket. Dabei steigt der Tilungs- bzw. Investitionszuschuss um weitere 5% der gesamten förderfähigen Kosten.

Die Hauptvoraussetzung zum Erreichen des Heizungspaketes besteht darin, dass neben der Erneuerung der Heiztechnik auch eine darauf abgestimmte Optimierung der Wärmeverteilung durchgeführt werden muss.
Nebenbedingungen sind: Es muss auch ein alter Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien außer Betrieb genommen werden, dieser Austausch darf nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach EnEV unterliegen. Der neue Wärmeerzeuger muss wie bisher auch den Bedingungen des Merkblattes genügen. Die gesamte Heizungsanlage muss optimiert werden und es darf keine Förderung der Modernisierung der Altanlage über das BAFA in Anspruch genommen werden.

Alles in allem treffen diese Voraussetzungen für die meisten Sanierungen zu oder sind sowieso sinnvoll.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/151 bzw. www.kfw.de/430 oder direkt bei Ihrem Energieberater!

 

 

  • KfW Förderungen werden ab 1.8.2015 noch attraktiver! Die KfW erhöht für Sanierungen zum Effizienzhaus Ihre Zuschüsse um 5%. Zusätzlich wird die Höhe der maximal förderfähigen Kosten auf 100.000€ pro Wohneinheit angehoben. 

Die KfW erhöht ab dem 1.8.2015 bei einer Sanierung zum Effizienzhaus sowohl Ihre Investitionszuschüsse (bei 1-2 Familienhäusern) als auch Ihre Tilgungszuschüsse (nahezu alle Wohngebäude vor BJ 2002) um jeweils 5%. Von den jetzt maximal förderfähigen Kosten von 100.000 € pro Wohneinheit würden so also bei Erreichen des schlechtesten Effizienzhaus-Standards 115 ein Investitionszuschuss von 15%, also maximal 15.000€ pro Wohneinheit nach Abschluss der Maßnahme ausbezahlt. Für ein KfW-EH 85 beispielsweise würden sogar 20 % bezuschusst.
Bei der alternativen Kreditvariante mit z.Zt. 0,75% Zinsen (Stand 7.8.2015) reduziert sich der Tilgungszuschuss jeweils um 2,5%.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/151 bzw. www.kfw.de/430 oder direkt bei Ihrem Energieberater!

 

 

  • BAFA Förderzuschuss zur Vor-Ort-Beratung ab dem 1.3.2015 auf bis zu 800 € für 1-2 Familienhäuser erhöht.

Das BAFA hat das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung neu aufgelegt. Dabei werden nicht zur die Zuschüsse erhöht, sondern der Kunde bekommt auch eine Wahlfreiheit, ob der Bericht eine zeitlich zusammenhängende Sanierung zum Effizienhaus, oder eine umfassende auf zeitlich einander abgestimmte Sanierung in Schritten beschreiben soll. 

 

 

  • Gültigkeit von Energieausweisen

Trotz neuer EnEV 2014 behalten ältere Energieausweise ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum. Ausnahmen: An der Hüllfläche des Gebäudes (Fenster, Dach, Wand, Kellerdecke, etc) werden Veränderungen wie z.B. eine Dämmung, oder eine Fenstererneuerung von Isolierverglasung auf Wärmeschutzverglasung vorgenommen, und dabei wird eine Neuberechnung der Gebäudehülle vorgenommen. Auch ein An- oder Ausbau, der die Wohnfläche verändert, hebt die Gültigkeit von bestehenden Energieausweisen auf. In diesen Fällen muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

 

  • ab 1.6.2014: KfW startet Programmupdate für Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen

Die KfW erneuert ihre Programme "Energieeffizent Sanieren 151/152 430" und "Energieeffizient Bauen 153". Dabei bleiben die wesentlichen Hauptforderungen auf Dämmstärke und Qualität an den Sanierung so erhalten. Ein Fokus wird jetzt noch mehr auf die Baubegleitung der geförderten Maßnahmen durch den begleitenden Sachverständigen gelegt. Was vorher zum großen Teil erst bei dem weiterhin möglichen Zuschuss-Programm 431 zur Baubegleitung Pflicht wurde, wird zum Teil jetzt schon in den Programmen 151/152 und 430 zur Pflicht. Dabei handelt es sich vorallem um Auslegungs und Planungsleistungen, die vom Fachplaner erstellt werden müssen. Für die Qualität der umgesetzten (und geförderten) Maßnahmen ist das nur gut, denn allzu schnell wird bereits Vorhandenes einfach ohne Planung 1:1 ersetzt, wobei häufig wesentliche Details unberücksichtigt bleiben. Das Förderprogramm 431 zur Baubegeleitung , das 50% dieser Kosten bezuschusst, bleibt für die Programme 151/152 und 430 erhalten, und ist somit noch leichter zu erreichen.

 

  • EnEV 2014 tritt zum 1.5.2014 in Kraft

Wesentliche Änderungen gibt es für Bestandssanierungen nicht. Eine gute Auflistung der Änderungen finden Sie hier: http://www.enev-2014.info/neue-enev-2014.php

 

 

  • Handwerkerleistungen und auch die Rechnungen Ihres Energieberaters können zumindest zum Teil steuerlich geltend gemacht werden.

Dabei kann man die Kosten um bis zu 1200 € pro Jahr reduzieren. Der Bund der Steuerzahler hat dazu noch einige weitere Tips in DIESEM ARTIKEL. Weitere Auskünfte gibt Ihnen diesmal sicher gerne Ihr Steuerberater.

 

 

  • ab 15.08.2012 stärkere Förderung von Erneuerbaren Energien über das BAFA Marktanreizprogramm (MAP)

Die typischen Zuschüsse für Wohngebäude betragen jetzt:

  • Solarthermie: Ab 1500 Euro
  • Solarthermie im Mehrfamilienhaus: Ab 3600 Euro
  • Pelletkessel ab 2400 Euro
  • Wärmepumpe (Sole/Wasser) ab 2800 Euro
  • Wärmepumpe (Sole/Wasser) mit Pufferspeicher ab 3300 Euro

Zusätzlich werden weitere Bonusförderbeiträge gezahlt, z.B. Kesseltauschbonus 500€, Effizienzbonus (bei gut gedämmter Hüllfläche des Gebäudes) 0,5-fache Basisförderung,...

Alle Details finden Sie HIER, oder fragen Sie Ihren Energieberater

 

  • ab 01.07.2012 tritt geänderte Richtlinie der Bafa zur Vor-Ort-Beratung in Kraft

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Höhere Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung: bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss künftig 400 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten 500 Euro.
  • Eine Bonusförderung von Luftdichtigkeitsprüfungen ist nicht mehr vorgesehen, der Zuschuss zu integrierten Thermographieaufnahmen beträgt weiterhin maximal 100 Euro.

Zusätzliche Anforderungen an den Beratungsbericht sind:

  • Im Beratungsbericht ist jetzt zwingend aufzuzeigen, wie das Beratungsobjekt durch energetische Sanierung sowohl in einem Zug als auch schrittweise auf ein von der KfW gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden kann (energetisches Sanierungskonzept).
  • Für eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus in Schritten ist ein Maßnahmenfahrplan aufzustellen. Dieser enthält einen Vorschlag, in welcher zeitlichen Reihenfolge die aufeinander abgestimmten Maßnahmen am Besten umgesetzt werden sollten. Die einzelnen Sanierungsschritte müssen nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ förderfähig sein.
  • Die Auswirkungen der üblichen Bundesförderprogramme auf die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung sind zu berücksichtigen und darzustellen.

Ausführliche Informationen finden Sie bei der BAFA oder fragen Sie einfach Ihren Energieberater

 

 

  • 6.6.2012: Erneute Zinssenkung für KfW "Energieeffizient Sanieren" Jetzt unabhängig von der Laufzeit immer 1% Effektivzins!

Hier sind die aktualiesierten Zinssätze

Weitere Infos zum Förderprogramm erhalten Sie hier: Kreditprogrammoder Zuschussprogramm.

Oder Fragen Sie einfach Ihren Energieberater

 

  • 18.5.2012: KfW Förderbank senkt erneute die Zinsen auf ab 1% für "Energieeffizient Sanieren"

Hier sind die aktuellen Zinssätze

 

  • ZDF WISO: "Geld sparen mit neuer Heiztechnik"

Der Link zum Bericht. 

 

  • Mai 2012: Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert auch 2012 mit ausreichend Haushaltsmitteln den Ausbau von Erneuerbaren Energien im Rahmen des Marktanreizprogrammes (MAP) vorallem bei Wohngebäuden. 

Die Förderrichtilinien und Voraussetzungen finden sie  hier  oder fragen Sie Ihren Energieberater

 

  • 19.03.2012 ZDF WISO: "Sanieren mit maximaler Energieeffizienz" Bericht online

WISO beschreibt das Vorgehen zur energetischen Sanierung, rät zum BAFA anerkannten Energieberater, klärt über KfW-Förderprogramme und Zuschüsse auf. Sehenswert!

Link zur ZDF-Mediathek: LINK

 

  • Ab Januar 2012: Höhere Förderung von Einzelmaßnahmen (und Kombinationen) durch die KfW! Der direkte Zuschuss beträgt jetzt 7,5% der Investition.

Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 3.750 € pro Wohneinheit. Bei Erreichen eines Effizienzhaus-Standards sind sogar bis zu 15.000 € nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich.

Gerne berechnen wir für Sie die nötigen Dämmstärken, überprüfen die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und füllen für Sie sämtliche Anträge aus. Dabei muß die Antragstellung vor Beauftragung des Handwerkers erfolgen.

Programm Energieeffizient Sanieren Zuschuss, 430. Lesen Sie hier weiter auf den Seiten der KfW,

oder fragen Sie für mehr Informationen Ihren Energieberater

       

  • 12.12.2011 Deutschland ist noch unsaniert 

Neue Zahlen zeigen: Die Energiebilanz deutscher Altbauten ist schlecht


Ein Großteil deutscher Altbauten weist eine schlechte Energiebilanz auf, wie neue Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ergeben haben. Der Gebäudestand in Deutschland müsse dringend saniert werden, ähnlich schlecht sehe es beim Großteil deutscher Heizungsanlagen aus. [lesen Sie hier die Pressemitteilung der geea...]

... oder fragen Sie Ihren Energieberater

 

  • 15.8.2011 Zinssenkung der KfW Förderkredite: 

Die KfW-Bank bietet zur Zeit in der Variante der KfW "Energieeffizient Sanieren - Kredit" bis zu 75.000 € Sanierungsgeld ab 1,15% E

Neue Zahlen zeigen: Die Energiebilanz deutscher Altbauten ist schlecht


Ein Großteil deutscher Altbauten weist eine schlechte Energiebilanz auf, wie neue Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ergeben haben. Der Gebäudestand in Deutschland müsse dringend saniert werden, ähnlich schlecht sehe es beim Großteil deutscher Heizungsanlagen aus. [lesen Sie hier die Pressemitteilung der geea...]

... oder fragen Sie Ihren Energieberater

 

  • Förderprogramm für Erneuerbare Energien der KfW wird ab 1.8.2011 angepasst:

Änderungen im Bereich Photovoltaik: Der aktuelle Zinssatz für einen Kredit beträgt ab 2,88 % eff. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Programmnummer 270, 274 - Kredit

Mehr dazu  hier

 

  • BAFA Marktanreizprogramm (MAP) ab 15.3.2011 neu aufgelegt. (update 10.8.2011)

Es gibt wieder den Kesseltauschbonus. Mehr dazu hier, oder rufen Sie uns an.

update: Ab 1.9.2011 werden Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur noch gefördert, wenn eine Hocheffizienzpumpe im Heizkreis eingebunden wird.

 

  • 30% der Neubauten halten die EnEV 2009 bei weitem nicht ein.

 Als Bauherr sind Sie jedoch zur Einhaltung der EnEV verpflichtet. In den meisten Fällen haben haben Sie dafür bezahlt. Bestehen Sie deshalb gegenüber Ihrem Architekten auf eine unabhängige Überprüfung mit einem EnEV-Nachweis.lesen Sie hier weiter

 

 

 

  • Ab 1.3. 2011 Wiederaufnahme KfW-Programm 430 zur Förderung von Einzelmaßnahmen durch einen Zuschuss!

Die Antragstellung bei der KfW muß vor Sanierungsbeginn / Beauftragung des Handwerkers / Architekten erfolgen. Alle Konditionen finden Sie unter www.kfw.de oder fragen Sie Ihren Energieberater.

 

  • 2/2011: Bauamt stoppt Solarstromanlage

Unklare Rechtslage in reinen Wohngebieten für Solarstromanlagen. Solarthermie zur Warmwassererzeugung weiter problemlos. Finanztest klärt auf: Lesen Sie hier weiter

  

  • Mittelkürzung der KfW-Programme bestätigt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 26. November 2010 das Haushaltsgesetz 2011 verabschiedet und dabei die Mittelkürzung für die KfW-Programme bestätigt.
Lesen Sie hier weiter

Erfahrungsgemäß lohnt sich eine rechtzeitige Antragstellung, um sich die Fördermittel noch zu den alten Konditionen zu sichern. Deshalb gilt um so mehr: Planen Sie jetzt die Sanierung Ihres  Bestandsgebäudes!

 

  • Zum 1.9.2010 stellt die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen ein. Antrag stellen noch bis 31.8.2010 möglich.

Für 1-2 Familienhäuser und deren Eigentümer bedeutet die Einstellung, dass ein Zuschuss von 5% auf sämtliche energetische Maßnahmen gestrichen wird. Wer noch rechtzeitig den Antrag stellt, bekommt die Förderung weiter.

Für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten fällt der zinsgünstige Kredit für diese Einzelmaßnahmen weg.

Weiterhin gilt jedoch für alle Wohnhäuser: Wird ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, so wird auf alle energetischen Maßnahmen ein Investitionszuschuss oder ein Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem sehr günstigen Kredit gewährt. Dafür ist ein durch einen Energieberater berechneter KfW-Nachweis nötig.

Hier der direkte Link zur KfW

 

  • Ebenfalls zum 1.9.2010: Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung.

Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde. Link zur KfW

 

  • 07.07.2010: Haushaltsausschuss gibt Grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien, Marktanreizprogramm geht leicht verändert weiter.

Lesen Sie hier weiter..., Oder lassen Sie sich von uns beraten, wir stellen auch gerne die richtigen Anträge für Sie

 

 

  • Zum 30.06.2010 ändern sich die KfW-Konditionen, Anträge unbedingt noch vorher stellen!

Lassen Sie sich von uns beraten, wir stellen auch gerne noch rechtzeitig die richtigen Anträge für Sie



  • Neu ab 01.Mai 2010: KfW vergibt jetzt auch Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen

Die KfW Bankengruppe ergänzt seit dem 01.05.2010 das aus Mitteln des Budesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung uterstützte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante.

   - unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer
   - für private Eigentümer von 1- und 2-Famileinhäusern bzw. Eigentumswohnungen, WEG's und Mieter
   - ab einer Investitionssumme von 6.000 €
   - Zuschuss von 5% auf förderfähige Investitionssumme, max. 2.500 € pro Wohneinheit

Lassen Sie sich von uns beraten, gerne stellen wir die richtigen Anträge für Sie.
 
 
 
Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr!

Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr! Wir versichern, dass wir sorgfältig recherchieren und Änderungen hier veröffentlichen, sobald uns diese bekannt werden. Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Selbst die KfW erteilt auf schriftliche Nachfragen keine rechtsverbindlichen Antworten, auf die wir uns stützen könnten. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass allgemeine Bedingungen in Einzelfällen nicht zutreffen können, wenn bestimmte Voraussetzungen oder Abhängikeiten nicht erfüllt sind. Ich verweise deshalb immer auf die entsprechenden Merkblätter, Ergänzungen oder Faq, die EnEV und die jeweils gültigen Normen und die akuelle Rechtsprechung. Nur die Gesamtheit dieser Schriftstücke und Aussagen kann im Zweifel Klarheit schaffen.